
Luftreiniger im Kampf gegen infektiöse Aerosole
Forscher des Fraunhofer-Instituts für Bauphysik IBP veröffentlichten im März 2021 neue Ergebnisse zu Luftreinigern. Unter dem Titel „Reduktion des Infektionsrisikos in Räumlichkeiten mit Personenverkehr: Anforderungen an die Raumluftreinigung für Hygienekonzepte“ stellen die Forscher Erkenntnisse für die Reduzierung von infektiösen Aerosolen in Innenräumen dar. Hierfür untersuchten sie verschiedene Luftreinigungstechnologien – inklusive möglicher Beiprodukte – in Anlehnung an ISO 16000-36-Testbedingungen mit Surrogatviren. Nach diesem Test-Standard wurde übrigens auch der Luftreiniger AiroDoctor® entwickelt und im März diesen Jahres schließlich nach ISO 16000-36:2018 zertifiziert.
Welche Anforderungen muss ein Luftreiniger also demnach erfüllen? Wir fassen die wichtigsten Ergebnisse im folgenden kurz zusammen:
1. Leistung: personenbezogener Volumenstrom
- Auf Grundlage von DIN-Normen zu Lüftungsraten berechneten die Forscher des Fraunhofer-Instituts für parallel belüftbare Räume einen Volumenstrom unkontaminierter Luft von 39,6 m³/h, die ein Luftreiniger pro Person leisten können sollte. Daraus ergibt sich dann die maximale Anzahl an Personen pro Gerät oder umgekehrt die nötige Anzahl an Geräten für die Personen im Raum. (Insgesamt - zusammen mit sonstiger Belüftung - wird von einem Bedarf von 54m³/h unkontaminierter Raumluft pro Person ausgegangen). Der Volumenstrom eines Gerätes sei in diesem Kontext deutlich aussagekräftiger als die Clean Air Delivery Rate (CADR), so die Forscher.
- Abhängig von der Reinigungsleistung des Gerätes könne so die Mindestbelegung des Raumes beziehungsweise die Anzahl der erforderlichen Luftreiniger errechnet werden.
- Die Aufstellung der Geräte erfolge am besten so, dass Zu- und Abluft frei strömen könnten.
2. Effizienz: Abscheidung vs Desinfektion
- Die Forscher betonen, dass bei der Angabe der Effizienz deutlich zwischen „nur“ abscheidender Wirkung von Partikeln (z.B. HEPA-Filter) oder aber einer tatsächlichen Reduktion der Infektiosität (z.B. UV-C, im Falle des AiroDoctor wäre dies die Photokatalyse) unterschieden werden müsse.
- Im Gegensatz zur reinen Filtertechnologie (z.B. HEPA) gebe es aktuell keine einheitliche Normung für die Effizienz von Geräten mit desinfizierender Wirkung (z.B. UV-C oder Photokatalyse). Hier müsse der Hersteller die Wirksamkeit nachweisen können, und zwar explizit für infektiöse Aerosole (nicht nur für die Oberflächendesinfektion).
- Die Studie betont, dass es vor allem bei Technologien mit desinfizierender bzw. inaktivierender Wirkung (z.B. UV-C-Bestrahlung oder Ionisation) auf schädliche Beiprodukte wie Ozon geachtet werden müsse.
3. Betrieb: Lautstärke, Sicherheit und Wartung
- Die Geräuschemissionen des Luftreinigers sollten für kleine Räume unter 50 m³ nicht mehr als 38 dB, für mittelgroße Räume unter 200 m³ nicht mehr als 45 dB und für große Räume über 200 m³ nicht mehr als 55 dB bei einem Gerät und nicht mehr als 50 dB bei mehreren Geräten betragen.
- Der Hersteller müsse eine Konformitätserklärung über die geprüfte Sicherheit seines Gerätes vorlegen. Luftreiniger mit UV-Quelle dürften unter keinen Umständen Strahlung abgeben, weder im Betrieb noch bei der Wartung.
- Angaben über Wartung und Betrieb müssten transparent und nachvollziehbar sein.
Was sagen die Ergebnisse über den AiroDoctor?
“Mit großem Interesse haben wir die Studie gelesen”, so Carsten Hermann, Mitentwickler des AiroDoctor. “Wir konnten sehen, dass wir die Kriterien, die das Fraunhofer-Institut herausgearbeitet hat, weitgehend erfüllen. Dank seiner einzigartigen Filtertechnologie ist der AiroDoctor in der Lage, nicht nur leistungsstark, sondern auch sehr wirksam zu arbeiten.” Wie bereits erwähnt, wurde der AiroDoctor jüngst im Prüfkammer-Verfahren nach ISO 16000-36:2018 zertifiziert, die AiroDoctor-Produktion erhielt außerdem die Zertifizierung nach ISO 13485:2016 für die Qualitätsmaßstäbe in der Herstellung medizinischer Produkte.
→ Hier finden Sie die Studie als pdf zum herunterladen.